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Informationen zur Lastenverteilung

Das Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz (UVMG) vom 30.10.2008 enthält unter anderem eine Änderung zur Rentenlastverteilung zwischen den gewerblichen Berufsgenossenschaften. Der bisherige Lastenausgleich wird durch eine neue Lastenverteilung abgelöst. Das neue Verfahren wird erstmalig für das Umlagejahr 2008 angewendet.

Bisheriger Lastenausgleich
Das Ausgleichsverfahren entlastet Berufsgenossenschaften, die wegen struktureller und wirtschaftlicher Schwäche einzelner Branchen die laufenden Ausgaben nicht mehr durch die Einnahmen decken können. Neben der Bergbau-Berufsgenossenschaft kam dies in jüngster Vergangenheit auch der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft sowie der ehemaligen Binnenschifffahrts-Berufsgenossenschaft zugute. Zum Beispiel sind in den Gewerbezweigen des Bergbaus und der Bauindustrie durch den Strukturwandel die Anzahl der Unternehmen und Beschäftigten – und folglich auch die Lohnsummen – stark zurückgegangen. Die bestehenden Rentenlasten aus der Vergangenheit sind jedoch weiter zu finanzieren, obwohl sie in keinem angemessenen Verhältnis mehr zu den noch gezahlten Entgeltsummen stehen. Diese Lasten wurden solidarisch auf die übrigen, nicht von strukturellen Verschiebungen betroffenen, Berufsgenossenschaften umgelegt. In den letzten Jahren ist es in nahezu allen Branchen zu erheblichen wirtschaftlichen Strukturveränderungen gekommen.

Neue Lastenverteilung
Gemäß der neuen Lastenverteilung tragen alle Berufsgenossenschaften die Rentenlasten für Unfälle und Berufskrankheiten gemeinsam. Die Gesamtrentenlast aller Berufsgenossenschaften wird dazu in die „Strukturlast“ der einzelnen BG und die „Überaltlast“ aufgeteilt.

- Strukturlast
Die Strukturlast ist die Belastung einer BG, die sie zu tragen hätte, wenn schon immer die heutige Struktur dieser BG bestanden hätte. Sie wird versicherungsmathematisch für jede BG ermittelt. Die Strukturlast entspricht der derzeitigen Wirtschafts- und Risikostruktur der Mitgliedsbetriebe einer BG.

- Überaltlast
Die Überaltlast ist die Differenz zwischen der tatsächlichen Rentenlast aller Berufsgenossenschaften und der Summe der versicherungsmathematisch ermittelten Strukturlasten.

- Unteraltlast
Auch eine Unteraltlast kommt bei einigen Berufsgenossenschaften vor. Bei diesen liegt die tatsächliche Rentenlast noch unter dem versicherungsmathematisch ermittelten Wert der Strukturlast. Allein an den verursachten Unfällen und Berufskrankheiten gemessen, erheben diese Berufsgenossenschaften aktuell zu niedrige Beiträge.

Zunächst trägt jede BG ihre Strukturlast. Die Überaltlast tragen alle Berufsgenossenschaften solidarisch. Berufsgenossenschaften mit einer Unteraltlast übernehmen in einem ersten Schritt bis zur Deckung ihrer Strukturlast einen Teil dieser Überaltlast. Den übrigen Teil der Rentenlasten tragen die Berufsgenossenschaften nach folgender Maßgabe gemeinsam:
70 Prozent nach dem Verhältnis der Arbeitsentgelte ihrer Versicherten (Lastenverteilung E) und
30 Prozent nach dem Verhältnis ihrer Neurenten (Lastenverteilung BE)

Die Beiträge zur Ausgleichslast nach bisherigem Recht und zur Lastenverteilung E werden unter Berücksichtigung eines Freibetrages (2010: 184.000 EUR) linear auf die Betriebe umgelegt.

Umlageziffern der Branchenverwaltung Energie- und Wasserwirtschaft
Umlageziffer Ausgleichslast: 0,76 je 1.000 EUR Entgelt
Umlageziffer Lastenverteilung E: 1,33 je 1.000 EUR Entgelt
Umlageziffer Lastenverteilung BE: 0,14 je 1.000 EUR Entgelt

Der Übergang auf das neue System erfolgt stufenweise und soll 2013 abgeschlossen sein.

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Beitragssätze 2010
(pdf, 72 kB)

Informationen zur Lastenverteilung
(31 kB)