| Vorschriften |
| Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) im Bereich der gewerblichen Berufsgenossenschaftlichen werden als "BG-Vorschriften" (BGV) bezeichnet. Die Benennung mit Buchstaben und Ziffern erfolgt anhand einer fachlichen Gliederung: |
| A |
Allgemeine Vorschriften / Betriebliche Arbeitsschutzorganisation BGV A1 ff. |
| B |
Einwirkungen BGV B2 ff. |
| C |
Betriebsart / Tätigkeiten BGV C2 ff. |
| D |
Arbeitsplatz / Arbeitsverfahren BGV D5 ff. |
|
|
| Regeln |
Die Berufsgenossenschaftlichen Regeln (BGR) sind entweder einer bestimmten Vorschrift als praktische Umsetzung zugeordnet (dann ist ihre Benennung identisch mit der Benennung der entsprechenden BG-Vorschrift) oder sie sind allgemeiner Art, d. h. sie sind Zusammenstellungen bzw. Konkretisierungen von Inhalten aus BG-Vorschriften, Gesetzen / Verordnungen, technischen Spezifikationen sowie den Erfahrungen der Präventionsarbeit der Unfallversicherungsträger.
Die Regeln der Unfallkassen tragen das Kürzel "GUV-R". Neu erarbeitete Regeln erhalten kombinierte Namen (z. B. BGR / GUV-R 108 "Betrieb von Bädern"). |
|
|
| Informationen |
Berufsgenossenschaftliche Informationen (BGI) enthalten Hinweise und Empfehlungen, die die praktische Anwendung von Regelungen zu einem bestimmten Sachgebiet oder Sachverhalt erleichtern sollen.
Die Informationen der Unfallkassen tragen die Kurzbezeichnung "GUV-I". Neu erarbeitete Regeln erhalten kombinierte Namen (z. B. BGI / GUV-I 561 "Treppen").
|
|
|
| Grundsätze |
Berufsgenossenschaftliche Grundsätze (BGG) sind Maßstäbe in bestimmten Verfahrensfragen, z. B. hinsichtlich der Durchführung von Prüfungen.
Die Grundsätze der Unfallkassen tragen die Kurzbezeichnung "GUV-G". Neu erarbeitete Grundsätze erhalten kombinierte Namen (z. B. BGG / GUV-G 948 "Ermächtigung von Stellen für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe"). |
|
|
| Elektronische Medien |
| Hier finden Sie verschiedene elektronische Medien (z. B. CD oder DVD mit Begleitinformationen) aus verschiedenen Themenbereichen aufgelistet. |
|
|
| Fernlehrgang |
| Hier sind Informationen für einen Ausbildungsgang bei einigen Unfallkassen. |
|
|
| Technische Regeln |
Hier sind folgende Technische Regeln abgelegt:
Technische Regeln zur Druckbehälterverordnung - Druckbehälter (TRB)
Technische Regeln zur Druckbehälterverordnung - Rohrleitungen (TRR)
Hinweis: Die Druckbehälterverordnung selbst wurde mit Inkrafttreten der Betriebssicherheitsverordnung außer Kraft gesetzt. |