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Gesetzlicher Auftrag zur Durchführung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen

Die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) hat gemäß § 23 Absatz 1 SGB VII (Siebtes Buch Sozialgesetzbuch) die Verpflichtung, für die Aus- und Fortbildung der Personen zu sorgen, die in den Betrieben ihres Zuständigkeitsbereiches mit der Durchführung von Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie mit der Ersten Hilfe betraut sind. Zu diesen Personen zählen Führungskräfte, Betriebs- oder Personalräte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte und Sicherheitsbeauftragte.

Die Berufsgenossenschaft hat Unternehmer und Versicherte zur Teilnahme an den Aus- und Fortbildungsseminaren anzuhalten.

 

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